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Kostendeckung als oberstes Kalkulationsprinzip

Infografik: Zusammensetzung des Trink- und Abwassertarifs

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und Abwassertarifs Bild vergrößern

Die Tarife der Wasserbetriebe werden auf Basis einer gesetzlich vorgegebenen Grundlage ermittelt, durch externe Gutachter geprüft und anschließend von der Tarifbehörde des Landes Berlin genehmigt. Den Gesamttarif für Trinkwasser und Abwasser berechnen die Wasserbetriebe aus den Grundkosten und den kalkulatorischen Kosten. Zu den Grundkosten zählen beispielsweise der Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Personalkosten und Abgaben an das Land Berlin.
Zu den kalkulatorischen Kosten zählen zum Beispiel Verzinsungen des betriebsnotwendigen Kapitals und kalkulatorische Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte des Anlagevermögens. Eine Prognose der Grundkosten und der kalkulatorischen Kosten für die aktuelle Kalkulationsperiode sowie der voraussichtliche Wasserabsatz bilden die Grundlage zur Ermittlung des Gesamttarifes. Eine Kostenüber- oder Kostenunterdeckung bei Abweichung der Kosten oder des Wasserabsatzes von den geplanten Werten wird durch die Nachkalkulation in den folgenden Kalkulationsperioden ausgeglichen. Die Berlinerinnen und Berliner tragen also immer nur die tatsächlich entstandenen Kosten.


Infografik: Zusammensetzung des Gesamttarifs

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Abgaben an das Land haben erheblichen Einfluss auf Tarif

Auch die Abgaben an das Land Berlin beeinflussen den Gesamttarif. Das vom Land verlangte Grundwasserentnahmeentgelt in Höhe von 0,31 Euro pro Kubikmeter stellt deutschlandweit einen Spitzenwert dar. Zum Vergleich: In Brandenburg werden lediglich 0,123 Euro pro Kubikmeter berechnet, wobei auch dieser Wert noch vergleichsweise hoch ist. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Bayern oder Sachsen-Anhalt hingegen entfällt diese Abgabe völlig. Denn das Grundwasserentnahmeentgelt, das ursprünglich als ein wasserpolitisches Steuerungsinstrument eingeführt wurde, ist wegen der rückläufigen Wassernutzung überholt.

 





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