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Im Jahr 1999 verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus das so genannte Teilprivatisierungsgesetz, mit dem die Beteiligung von privaten Investoren an den Wasserbetrieben ermöglicht wurde. Dies war der erste Schritt zu einer tiefgreifenden Neustrukturierung des Konzerns, nach der sich die Wasserbetriebe und die Berlinwasser Gruppe heute als moderne, dynamische und auf ihr Kerngeschäft und Kern-Know-how ausgerichtete Unternehmen präsentieren.
Mit dem Gesetz zur Teilprivatisierung wurde auch geregelt, wie Tarife zu kalkulieren und zu bemessen sind. Außerdem wurde im Interesse der Kunden der Wasserbetriebe zunächst ein Preis-Moratorium festgeschrieben. Erst nach dessen Auslaufen im Jahre 2003 wurden die Tarife schrittweise der Inflation und der realen Kostenentwicklung angepasst.
Das Gesetz von 1999 mit seinen Regelungen zur Tarifkalkulation bildete die Grundlage des Engagements der Investoren und war maßgeblich für die Bemessung des Kaufpreises in Höhe von 3,3 Milliarden DM (1,69 Milliarden Euro). Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erklärte die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Oktober 1999 für zulässig, beanstandete jedoch die gesetzlich gewählte Festlegung zur Höhe der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals sowie die Vereinnahmung von Effizienzgewinnen.
Damit konnten einige Teile des Teilprivatisierungsvertrages nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. Das Land Berlin vereinbarte mit den beiden Investoren RWE Aqua und Veolia Wasser eine alternative Regelung.Seither kann es bei der Festsetzung der Wasser- und Abwassertarife zu anderen Ergebnissen kommen, als auf der damaligen Gesetzesgrundlage vorgesehen. Diese nachträgliche Veränderung der Grundlagen der Tarifbemessung hat unvermeidlich Auswirkungen auf das Unternehmensergebnis. Auf den Ausgleich dieser Disparitäten - und einzig und allein darauf - haben die privaten Investoren einen Anspruch gegenüber dem Land Berlin.
Bedingt durch die steigenden Zinsaufwendungen zur Bereitstellung von Fremdkapital wird der Ertrag der beiden privaten Investoren in den kommenden Jahren sogar zurückgehen. Wenn also in der Öffentlichkeit immer wieder behauptet wird, die Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe oder die gesetzlichen Regelungen zur Tarifkalkulation würden RWE Aqua und Veolia Wasser sowie dem Land Berlin eine Garantie-Dividende bieten, so ist das nachweislich falsch.