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Volle Kostenkontrolle für Wasserkunden

Mit der Veräußerung von 49,9 Prozent der Anteile an den Wasserbetrieben an RWE Aqua und Veolia Wasser und dem damit einhergehenden Gesetz zur Teilprivatisierung wurde 1999 auch geregelt, wie Tarife für Wasser und Abwasser in Berlin zu kalkulieren und zu bemessen sind. Fakt ist - trotz häufig anderer Darstellung in der Öffentlichkeit -, dass weder die Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe noch die gesetzlichen Regelungen zur Preiskalkulation garantierte Dividenden für die privaten Investoren oder das Land Berlin enthalten und somit die Tarifentwicklung negativ beeinflussen können.
Die Tarifgestaltung folgt ausschließlich dem Berliner Betriebegesetz, das wiederum - wie in anderen Bundesländern auch - den Vorschriften des Bundesrechtes folgt. Im Berliner Betriebegesetz und der Wassertarifverordnung ist exakt geregelt, wie Wasser- und Abwassertarife zu berechnen sind. Oberstes Prinzip hierbei ist die so genannte Kostendeckung.

Unabhängige Instanzen garantieren rechtmäßige Tarife

Demnach müssen die entstehenden Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser sowie die Entsorgung von Abwasser durch die Einnahmen ausgeglichen werden. Außerdem bedürfen die Tarife der Wasserbetriebe der Genehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde beim Land Berlin (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz). Diese gibt die Tarife erst nach einem umfangreichen aufsichtsbehördlichen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren, an dem zwingend auch ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer teilnehmen muss, frei.
Den Kunden der Wasserbetriebe wird also durch die Kontrolle verschiedener unabhängiger Instanzen garantiert, dass der Tarif, der für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ermittelt wird, rechtmäßig zustande kommt und er immer nur den Preis zahlt, der tatsächlich zur Kostendeckung notwendig ist.





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