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Der Weisungsausschuss ist ein speziell zur Wahrung einer ununterbrochenen demokratischen Legitimationskette der Entscheidungen innerhalb der Berliner Wasserbetriebe eingerichtetes Organ. Da die Berlinwasser Holding (BWH) auf Grundlage des Vertrags über eine einheitliche Leitung ein Weisungsrecht gegenüber den Berliner Wasserbetrieben (BWB) hat, wird die Ausübung dieses Weisungsrechts vom Weisungsausschuss kontrolliert. Das bedeutet, dass Weisungen seitens der BWH an die BWB nur mit vorheriger Zustimmung des Weisungsausschusses ergehen dürfen. Die Beschlüsse des Weisungsausschusses sollen mit der Mehrheit seiner Mitglieder, darunter zwei vom Land entsandte Mitglieder, gefasst werden. Der Weisungsausschuss besteht gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der BWH aus fünf Mitgliedern, wovon drei Mitglieder die vom Land Berlin in den Aufsichtsrat der Holding entsandten Aufsichtsratsmitglieder sind, ein Mitglied auf Vorschlag der RWE Veolia Berlinwasser Beteiligungs (RVB) AG gewähltes Aufsichtsratsmitglied und ein von den Arbeitnehmern gewähltes Aufsichtsratsmitglied ist.