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Die Wassertarifverordnung ist ein Kommunalabgabengesetz und regelt exakt auf welcher Basis die Tarife für Trinkwasser und Abwasser zu berechnen sind. In Berlin gründet sich die Wassertarifverordnung auf § 5 des 1999 geschlossenen Teilprivatisierungsvertrags und regelt detailliert, wie die Tarife zu ermitteln sind. So werden z. B. die betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten sowie die kalkulatorischen Kosten definiert, die Zusammensetzung des betriebsnotwendigen Kapitals festgelegt und die Methodik der Kostenermittlung für eine Kalkulationsperiode fortgeschrieben. Die so festgelegten Tarife bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde beim Land Berlin (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz). Diese gibt die Tarife erst nach einem umfangreichen aufsichtsbehördlichen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren frei, an dem zwingend auch ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer teilnehmen muss.