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Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals

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Die Betriebsbuchhaltung schreibt vor, dass das gesamte betriebsnotwendige Kapital kalkulatorisch verzinst werden muss. Die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals ist gemäß § 16 Abs. 3 des Berliner Betriebegesetzes in der Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe als Kosten ansatzfähig. Das betriebsnotwendige Kapital setzt sich aus dem betriebsnotwendigen Vermögen, vermindert um die durch das Land Berlin zinslos zur Verfügung gestellten Vorauszahlungen und Anzahlungen zusammen. Das betriebsnotwendige Vermögen ist zu bilanziellen Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der nicht indexierten Abschreibungen zu bewerten.




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