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Vertrag über die einheitliche Leitung

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Der Begriff einheitliche Leitung beschreibt ein Geschäftsmodell, das vor allem in größeren Unternehmen gängig ist, die über Untergesellschaften ähnliche oder artverwandte Leistungen erbringen oder Produkte herstellen. In diesen Fällen haben die Unternehmen eine einheitliche Leitung, sind nicht voneinander abhängig, im Regelfall aber kapitalmäßig miteinander verflochten. Innerhalb der Berlinwasser Gruppe ist durch einen "Vertrag über die einheitliche Leitung" festgelegt, dass die Berlinwasser Holding (BWH) zum Zweck der einheitlichen Steuerung aller Holding-Unternehmen eine begrenzte Weisungsbefugnis gegenüber den Berliner Wasserbetrieben hat. Dabei unterliegt die BWH jedoch immer zwingend den öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise was die Unternehmensaufgaben und die Gewährträgerhaftung angeht. Überhaupt ist zu allen Weisungen die Zustimmung des Weisungsausschusses der BWH erforderlich, in welchem das Land Berlin die Mehrheit hat.




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