Haupt-Inhaltsbereich:

Vertrag des Vertrauens

A / B / C / D / E / F / G / H / I / J / K / L / M / N / O / P / Q / R / S / T / U / V / W / X / Y / Z /

Der Vertrag des Vertrauens bezeichnet eine spezifische Vertragsform, die RWE Aqua und Veolia Wasser 1999 beim Erwerb von 49,9 Prozent der Abteile an den Berliner Wasserbetrieben zusätzlich zum Konsortialvertrag (Kaufvertrag) unterzeichneten. Mit dem Vertrag des Vertrauens verpflichteten sich die privaten Investoren, die Interessen der Arbeitnehmer innerhalb der Berlinwasser Gruppe dahingehend abzusichern, dass für die Laufzeit des Konsortialvertrages bis 2014 keine betriebsbedingten Kündigungen vorgenommen werden. Der Vertrag des Vertrauens ist ausdrücklicher Bestandteil des Konsortialvertrages zwischen dem Land Berlin und den beiden Investoren RWE Aqua und Veolia Wasser. Mittlerweile wurde der Vertrag des Vertrauens vorzeitig bis 2020 verlängert.




Banner: Berlin: Informationen kompakt . Banner: RWE und Veolia - Verantwortung für Berlin . Banner: Glossar . Banner: Rezepte zum Download .