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Umweltstandards sind Normen staatlicher oder nichtstaatlicher Organe und Institutionen. Dazu gehören "Diskussionswerte" und "Orientierungswerte", die von Fachwissenschaftlern für Gremien, Kommissionen, Verbände oder Behörden vorgeschlagen werden. "Richtwerte" werden von Gremien, Kommissionen und Verbänden durch Veröffentlichung bekanntgemacht, "Grenzwerte" werden von Behörden durch einen gesetzgeberischen Akt verbindlich festgelegt. Bei den Berliner Wasserbetrieben ist die Einhaltung von Umweltstandards, die sich u. a. in der stetigen Optimierung von Energie- und Betriebsmittelseinätzen widerspiegelt, selbstverständlich.