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Das Teilprivatisierungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage der Beteiligung privater Investoren an kommunalen Unternehmen. Das Teilprivatisierungsgesetz wird individuell auf Landesebene beschlossen und gestaltet sich daher je nach Bundesland unterschiedlich. In Berlin wurde das Teilprivatisierungsgesetz 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet und so die Grundlage für die Beteiligung privater Investoren an den Wasserbetrieben ermöglicht. Mit dem Gesetz zur Teilprivatisierung wurde auch geregelt, wie Tarife zu kalkulieren und zu bemessen sind. Außerdem wurde im Interesse der Kunden der Wasserbetriebe zunächst ein Preismoratorium festgeschrieben. Erst nach dessen Ablauf im Jahre 2003 wurden die Tarife schrittweise der Inflation und der realen Kostenentwicklung angepasst. Dieses Teilprivatisierungsgesetz bildete die Grundlage des Engagements der Investoren RWE Aqua und Veolia Wasser und floss zudem in die Bemessung des Kaufpreises in Höhe von 3,3 Milliarden DM (1,7 Milliarden Euro) ein.