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Die Tarifperiode ist ein festgelegter Zeitrahmen, innerhalb dessen ein festgesetzter Preis gilt. Die Tarifperiode bei den Berliner Wasserbetrieben gilt für jeweils zwölf Monate von Januar bis Dezember eines Jahres. Innerhalb dieser Periode bleiben die zuvor festgelegten Tarife für Trinkwasser und Abwasser konstant. Die für diesen Zeitraum festgelegten Tarife werden allerdings nach Ablauf der Tarifperiode immer noch einmal nachkalkuliert. Die Nachkalkulation schreibt das Berliner Betriebegesetz vor. Diese Nachkalkulation gewährleistet, dass Abweichungen von geplanten Kosten und Ansatzmengen in die Tarifkalkulation der folgenden Tarifperioden eingearbeitet werden. Hat also ein Kunde in einer Tarifperiode für Wasser höhere Kosten bezahlt als tatsächlich entstanden, wird das in der Wasserrechnung der kommenden Tarifperioden ausgeglichen. So wird sicher gestellt dass die Kunden der Wasserbetriebe nur die tatsächlich entstandenen Kosten für Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zahlen müssen.