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Ein Preismoratorium ist eine zeitlich begrenzte Preisbindung. Sie dient dazu, Preiserhöhungen auszuschließen bzw. zeitlich aufzuschieben und stellt einen staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 wurde eine so genannte Tarifdeckelung vereinbart. Dieses Preis-Moratorium sah vor, dass die Tarife für Trinkwasser und Abwasser von 1999 bis einschließlich 2003 nicht angehoben werden durften. Infolgedessen konnten die in diesem Zeitraum darüber hinausgehenden Kosten der Wasserbetriebe, die nicht durch Kosteneinsparungen an anderer Stelle ausgeglichen wurden, nicht an die Kunden weitergegeben werden. Beginnend mit dem 1. Januar 2004 wurde die Tarifdeckelung aufgehoben. Seitdem ist die Weitergabe dieser Kosten, soweit gemäß Wassertarifverordnung anrechenbar, wieder möglich.