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Kommunalabgaben sind öffentliche Abgaben, die eine Kommune (Gemeinde, Kreis, Land) von den Einwohnern bzw. juristischen Personen in ihrem Einzugsgebiet fordern kann und die ihr zufließen (Erhebungshoheit und Ertragshoheit). Kommunalabgaben werden üblicherweise in Form von Steuern, Gebühren und Beiträgen erhoben. Art und Festlegung der Höhe dieser Abgaben werden durch die Kommunalabgabengesetze geregelt, die jedes Bundesland individuell erlässt. Bei den Berliner Wasserbetrieben ist das Kommunalabgabegesetz maßgeblich für die Berechnung der Tarife für Trinkwasser und Abwasser. Durch die kombinierten Vorgaben aus dem Berliner Betriebegesetz und aus der Wassertarifverordnung sind die Wasserbetriebe seit 1999 an ein im deutschlandweiten Vergleich höchst konsequent geregeltes Kommunalabgabenrecht gebunden. Es bestimmt detailliert, welche Kosten im jeweiligen Tarif ansatzfähig sind und welche nicht.