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Als Kapitalentnahme wird jede Übertragung von Vermögen von der Kapitalunternehmung auf die Anteilsinhaber verstanden, die ihren Grund nicht in einem Vertrag, sondern in der gesellschaftsrechtlichen Beziehung hat. Den Berliner Wasserbetrieben wurde 2007 Kapital in Höhe von insgesamt 526 Millionen Euro entnommen. Die Entnahme begründete sich auf einen Beschluss des Landes Berlin. Das Land hatte einen Rechtsstreit um aufgelaufene Kosten für die Straßenregenentwässerung gegen die Wasserbetriebe verloren und war zur Nachzahlung (inkl. Zinsen) von rund 260 Millionen Euro verpflichtet worden. Um diese Verbindlichkeit finanzieren zu können, hat das Land Berlin den Weg der Entnahme von Eigenkapital aus den Berliner Wasserbetrieben gewählt. Damit das Anteilsverhältnis am Unternehmen - 50,1 Prozent Land Berlin, 49,9 Prozent private Gesellschafter - unberührt bleibt, erfolgte die Kapitalentnahme in Höhe von insgesamt 526 Millionen Euro in dieser Konstellation.