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Das Demokratieprinzip geht zurück auf Artikel 20 des Grundgesetzes. Dieser regelt u. a., dass die Ausübung jeder staatlichen Gewalt der Legitimation durch das Volk bedarf. Die wichtigste Bestimmung dieses Artikels: Jedes staatliche Organ muss seine Legitimation auf das Volk zurückführen, d. h. zumindest "mittelbar" demokratisch legitimiert sein. Im Zusammenhang mit den Berliner Wasserbetrieben wird von einigen Bürgerinitiativen, die die Re-Kommunalisierung, also den Rückkauf der 1999 an RWE Aqua und Veolia Wasser veräußerten Anteile, fordern, immer wieder auf die Einhaltung des Demokratieprinzips hingewiesen. Dahinter steht die Forderung, dass die Berliner Bürgerinnen und Bürger eine Kontrollmöglichkeit über das Berliner Abgeordnetenhaus, das seinerzeit für einen Verkauf von 49,9 Prozent der Anteile an den Wasserbetrieben an private Investoren gestimmt hatte, haben müssen. Diese Kontrollmöglichkeit ist allerdings tatsächlich gegeben. Denn jeder Abgeordnete des Berliner Senats hat stellvertretend für die Bürgerinnen und Bürger Berlins jederzeit Einsichtsrecht in die entsprechenden Vertragsunterlagen. Somit ist volle Transparenz gewährt.