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Das Berliner Betriebegesetz ist das "Grundgesetz" der Berliner Staatswirtschaft. Im Juni 1993 verabschiedet, ermöglichte es die Umwandlung der Berliner Eigenbetriebe (Berliner Stadtreinigung, Berliner Wasserbetriebe, Berliner Verkehrsbetriebe) in Anstalten öffentlichen Rechts. Aus den Berliner Wasserbetrieben, die bis dahin eine GmbH gewesen waren, wurde auf Grundlage dieses Gesetzes im Januar 1994 eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Mit der Änderung der Rechtsform wurde auch die Basis für die wirtschaftliche Expansion der Wasserbetriebe geschaffen, indem u. a. der Erwerb oder die Gründung von Tochterunternehmen auf nationaler und internationaler Ebene erlaubt wurde.