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Anschluss- und Benutzerzwang

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In der Bundesrepublik obliegt die Trinkwasserversorgung ebenso wie die schadlose Abwasserableitung und -behandlung den Ländern bzw. Städten und Gemeinden als eine verpflichtende Selbstverwaltungsaufgabe.  Diese haben in ihren Abwassersatzungen einen grundsätzlichen Anschluss- und Benutzungszwang festgelegt. In Berlin wurde dieser Anschluss- und Benutzerzwang erst mit Wirkung vom 1. Juli 2007 eingeführt. Er sieht vor, dass sämtliche private und gewerbliche Kunden ihr Trinkwasser von den Berliner Wasserbetrieben beziehen müssen. Allerdings kann aus Gründen des Bestandsschutzes für bestehende Brunnen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.




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