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Im Februar sendete das ZDF-Magazin "Frontal 21" einen Bericht über die Entwicklung der Wasserpreise in Deutschland. Darin wurde auch Bezug auf die Tarifentwicklung bei den Berliner Wasserbetrieben genommen.
Sowohl die Berliner Wasserbetriebe als auch RWE Aqua und Veolia Wasser hatten die Fragen des ZDF in Vorgesprächen und Briefen umfassend beantwortet. Erstaunlicherweise wurde dann jedoch ein Beitrag ausgestrahlt, der den Eindruck hinterließ, dass die Tarife der Berliner Wasserbetriebe nicht ordnungsgemäß kalkuliert werden. Zwei "Experten" bestätigten diesen Eindruck. Der eine, ein pensionierter Beamter aus dem Kieler Wirtschaftsministerium, erklärte, er hätte diese Kalkulation so nicht akzeptiert, der andere, ein Professor von der Uni Leipzig, sprach von einer verfassungsrechtlich unzulässigen Quasi-Besteuerung der Wassertarife.
Selbstverständlich ist es legitim, an einer bestehenden Rechtslage Kritik zu äußern. Auch eine gängige Praxis kann hinterfragt werden. Die Fakten sprechen allerdings gegen die Annahme, die Berliner Wasserbetriebe kalkulierten nicht ordnungsgemäß. Denn selbstverständlich wird auf der Basis des Berliner Betriebe-Gesetzes und der Wassertarifverordnung kalkuliert. Dass dies so ist, bestätigten im Laufe der Jahre alle Gerichte, die die Kalkulation aufgrund von Klagen von Kunden überprüft haben. Die Berliner Wasserbetriebe haben diese Verfahren ohne Ausnahme gewonnen.
Natürlich kann aber auch eine gängige rechtmäßige Praxis einen unmoralisch anmutenden Beigeschmack haben. Das Land Berlin erhält Abgaben und Gewinne von den Berliner Wasserbetrieben. Das mag moralisch für nicht vertretbar gehalten werden, denn mit Wasser, so finden Kritiker der Berliner Wasserbetriebe, solle kein Geschäft betrieben werden. Bei dieser Aussage wird aber vergessen, dass wir mitnichten ein Geschäft mit dem Wasser machen, sondern dass die Dienstleistung am Wasser, also beispielsweise die Bereitstellung und Wartung von Leitungen, die Aufbereitung des Trinkwassers, die Entsorgung des Abwassers, bezahlt wird. Und: Mit den Abgaben und Gewinnen, die das Land von den Berliner Wasserbetrieben erhält, bezahlt es Straßenbau, Feuerwachen, Kitas. Dagegen spricht moralisch nichts. Und rechtskonform ist es auch. Die privaten Gesellschafter erhalten ebenfalls einen Gewinnanteil. Aber auch daran ist nichts unmoralisch: Die Berliner Wasserbetriebe hätten vor zehn Jahren hohe Schulden machen müssen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. So haben RWE Aqua und Veolia Wasser dem Land Berlin durch die Zahlung von 1,7 Milliarden Euro Schulden in gleicher Höhe zuzüglich der jährlichen Zinsen erspart. Dies und die gemeinsam mit den Investoren geleistete Effizienzsteigerung des Unternehmens werden heute leider gerne vergessen.