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Das ZDF-Magazin "Frontal 21" hat am Dienstag, 24. Februar 2009, einen Bericht über die Entwicklung der Wasserpreise in Deutschland gesendet. Darin wurde auch Bezug auf die Tarifentwicklung bei den Berliner Wasserbetrieben genommen.
Obgleich sowohl die Berliner Wasserbetriebe als auch RWE Aqua und Veolia Wasser Auskünfte erteilt haben, sind Teile dieses Berichtes unwahr bzw. führen aufgrund unvollständiger Informationen zu einer verzerrten Wahrnehmung. Zudem wurden die seitens RWE Aqua und Veolia Wasser zur Verfügung gestellten Informationen nur teilweise wiedergegeben. Insgesamt erweckt der Beitrag von "Frontal 21" durch tendenziöse Formulierungen wie "ganz legale Rechentricks" sowie "merkwürdige Gebühren-Kalkulation" oder "fiktive Zinsen" den Eindruck, die Berliner Wasserbetriebe bzw. ihre Gesellschafter würden primär Gewinnerzielungsabsichten nachgehen und dabei gegen den Grundsatz, kostendeckend zu kalkulieren, also nach dem Kostendeckungsprinzip zu arbeiten, zuwider handeln. Dem ist nicht so.
Bei "Frontal 21" heißt es: "Ganz legale Rechentricks machen die kommunalen Wasserversorger quer durch die Republik reich. Und zwar durch die Gebühren, die sie erheben."
Fakt ist: Es ist unstreitig, dass das Gebührenrecht eine Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals zulässt, um die Fremdkapitalbelastung abzudecken und den Trägern der Versorgungseinrichtung eine Eigenkapitalverzinsung zu gewähren. Dies ist Standard in ganz Deutschland, in allen Kommunalabgabengesetzen verankert und auch von dem Bundesverwaltungsgericht genau so anerkannt. Bilanziell ist die solchermaßen gebotene Eigenkapitalverzinsung ein Gewinn. Die Darstellung von "Frontal 21" versucht den Eindruck zu erwecken, dass ein Wegfall der Eigenkapitalverszinsung eine gleich hohe Senkung der Tarife nach sich ziehen müsste. Diese Betrachtung läst jedoch außer Acht, dass anstelle des Eigenkapitals Fremdkapital aufgenommen würde, dass dann selbstverständlich ebenfalls verzinst werden müsste. In Berlin existiert bereits seit 1999 ein gesetzlich vorgeschriebenes dreistufiges Verfahren, das den Kunden der Wasserbetrieb absolute Transparenz gewährleistet. So werden die Trink- und Abwassertarife auf Basis des Berliner Betriebe-Gesetzes und der Wassertarifverordnung kalkuliert. Danach folgt die gutachterliche Bewertung der Kalkulationen durch eine von der Berliner Preisprüfungsbehörde, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Und abschließend beschäftigt sich die Behörde selbst mit den Kalkulationen und Gutachten, bevor sie diese genehmigt. Überdies ist auf der Website der Berliner Wasserbetriebe ein umfangreicher Kalkulationsleitfaden (Tarifhandbuch) einzusehen.
Bei "Frontal 21" heißt es: "100 Jahre - die Kanäle sind alt, doch der Gebührenzahler zahlt für sie, als wären sie nagelneu, weil ja jeder Kanal - irgendwann mal - ganz theoretisch erneuert werden muss. Dieser Aufschlag für fiktive sogenannte ,Wiederbeschaffungswerte' kostet die Berliner Gebührenzahler jedes Jahr Millionen extra. 2007 waren es 77 Millionen Euro - für Neuanlagen, die es gar nicht gibt. Und der Wasserkunde muss auch noch fiktive Zinsen zahlen, auf Kanäle, Pump- und Klärwerke, damit die Eigentümer eine Rendite sehen."
Fakt ist: Die im Beitrag von "Frontal 21" genannten 77 Millionen Euro sind jährliche Aufwendungen zum Ersatz bestehender Anlagen. Der korrekte Ausdruck lautet Wiederbeschaffungszeitwert. Dies ist ein in der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens üblicher Parameter zur Ermittlung der Höhe von tariflichen Abschreibungen. Diese jährlichen Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte sind der Betrag der notwendig ist, um beispielsweise Investitionen für die Kanalnetze und Wasserwerke zu tätigen. Um die zuverlässige und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung für 3,4 Millionen Berlinerinnen, Berliner und das Umland zu sichern, wurden seit der Teilprivatisierung im Jahr 1999 mehr als 2,4 Milliarden Euro in die Infrastruktur der Berliner Wasserbetriebe investiert. Dazu zählen neben den Wasser-, Klär- und Pumpwerken das Rohrnetz von knapp 8.000 Kilometern Länge und das fast 10.500 Kilometer lange Netz von Abwasserkanälen und -leitungen. Diesen Wert hätte "Frontal 21" den fälschlicherweise als "fiktiven sogenannte Wiederbeschaffungswerten" bezeichneten Aufwendungen für Neuanschaffungen und Investitionen entgegenstellen müssen.
Bei "Frontal 21" heißt es: "Die Berliner Wasserbetriebe machen jedes Jahr mit Gebühren Gewinne. Seit 1999 flossen 455 Millionen Euro Gewinn an das Land Berlin. Auch die privaten Miteigentümer RWE undVeolia kassierten ab: rund eine Milliarde Euro Gewinn. Experten halten das für höchst fragwürdig. Gebühren dürften nur die Kosten decken."
Fakt ist: Der Berliner Landeshaushalt wurde 1999 durch den Verkauf der Anteile an den Wasserbetrieben um 1,7 Milliarden Euro, die Veolia Wasser und RWE Aqua zahlten, entlastet. Zusätzlicher laufender Vorteil für das Land: Durch diese Einnahme reduzieren sich die Zinsen für die Verschuldung jedes Jahr um 60 bis 80 Millionen Euro. Und für das Jahr 2007 erhielt das Land eineTeilgewinnausschüttung von 147 Millionen Euro nach Steuern. Durchzusätzliche Einnahmen wie das Grundwasser-Entnahme-Entgelt, Abwasserabgaben, Straßennutzungsentgelt und Gewerbesteuern erhöht sich die Einnahme aus den Wasserbetrieben für das Land auf durchschnittlich insgesamt 184 Millionen Euro pro Jahr. Aus diesen Einnahmen finanziert das Land Berlin beispielweise die Straßenerneuerung sowie teilweise soziale und kulturelle Leistungen, die den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugute kommen.
Bei "Frontal 21" heißt es: "Wir zeigen die Gebührenkalkulation der Berliner Wasserbetriebe Detlef Klose. Der Beamte hat jahrelang im Kieler Wirtschaftsministerium die Abteilung Preisprüfung geleitet. Sein Team hat häufig verhindert, dass der Staat bei öffentlichen Aufträgen zu viel bezahlen musste. Sein Fazit: Die Berliner Gebührenkalkulation führt zu überhöhten Gewinnen. O-Ton Detlef Klose, Preisprüfer a. D.: 'Wenn mir eine Kalkulation, wie die Berliner Wasserbetriebe als Preisprüfer vorgelegt worden wäre, dann hätte ich sie so nicht akzeptiert'."
Fakt ist: Die Tarifkalkulation der Wasserbetriebe ist den Vorschriften von Bundes- und Landesrecht unterworfen. Dies gilt auch für die eigentlichen Tarife, also die Preise, die Berlinerinnen und Berliner für Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zahlen. Als oberstes Prinzip bei der Ermittlung dieser Tarife schreiben Gesetz und Verordnung die Kostendeckung vor. Das heißt, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung entstehen, durch Erlöse (Einnahmen) gedeckt sein müssen. Das Betriebegesetz regelt unmissverständlich, dass die Wasserbetriebe zur Berechnung des Tarifes nur solche Kosten zum Ansatz bringen dürfen, die unmittelbar mit der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung zusammenhängen. Andere Aufwendungen dürfen ausdrücklich nicht einbezogen werden. Um sicherzustellen, dass die Kunden der Wasserbetriebe nur die tatsächlich entstandenen Kosten für Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zahlen, wird zudem jährlich eine Nachkalkulation vorgenommen. Diese Nachkalkulation gewährleistet, dass Abweichungen von geplanten Kosten und Ansatzmengen in die Tarifkalkulation der folgenden Tarifperioden eingearbeitet werden.
Bei "Frontal 21" heißt es: "Nach Recherchen von Frontal 21 spülen Wasserbetriebe bundesweit Millionensummen in die klammen Kassen der Kommunen. (. . .) Doch Berlin ist einsame Spitze: Zusätzlich zu den Millionengewinnen gab es 1,2 Milliarden Euro aus dem Eigenkapital."
Fakt ist: Dieser Betrag lässt sich nicht verifizieren. Fest steht aber, dass Veränderungen der Kapitalstruktur der Berliner Wasserbetriebe sich keinesfalls auf den Tarif auswirken.