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Hessisches Kartellurteil für Wasserbetriebe nicht relevant

20.11.2008

Das am 18. November in einem bundesweit bislang einzigartigen Verfahren durch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main gefällte Wassertarif-Urteil ist für Berlin nicht relevant. Das Gericht hatte eine Verfügung der hessischen Landeskartellbehörde zur Senkung des Trinkwassertarifs gegen die enwag energie- und wassergesellschaft aus Wetzlar als rechtmäßig beschieden. Zugleich hatte das OLG erklärt, dass Kommunen nicht betroffen sind, deren Wasserwerke parlamentarisch festgesetzte Gebühren verlangen. Die Lage in Berlin entspricht rechtlich dieser von den OLG-Richtern benannten Ausnahme. Hier gibt es seit 1999 ein gesetzlich vorgeschriebenes dreistufiges Verfahren, das Spielräume für die Wasserbetriebe nicht zulässt. So werden die Trink- und Abwassertarife auf Basis des Berliner Betriebe-Gesetzes und der Wassertarifverordnung kalkuliert. Danach folgt die gutachterliche Bewertung der Kalkulationen durch eine von der Berliner Preisprüfungsbehörde, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Und abschließend beschäftigt sich die Behörde selbst mit den Kalkulationen und Gutachten, bevor sie diese genehmigt und/oder mit Auflagen versieht. Im Übrigen sind die Tarife der Berliner Wasserbetriebe bzw. deren Kalkulationen seit 1994 in jedem Jahr Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen vor verschiedenen Berliner Gerichten gewesen. Die Wasserbetriebe haben diese Verfahren sämtlich für sich entschieden und somit Rechtssicherheit geschaffen.





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